Der NRW-Landesvorstand des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 29. August 2025 (Az. 21 L 2175/25): In einer Musterklage gegen die Stadt Siegburg hatte BSW-Landesvorstandsmitglied Andreas Danne eine einstweilige Anordnung erwirkt: Darin hat das Gericht die Stadt Siegburg verpflichtet, ihr Verbot der Plakatwerbung für die Friedensdemonstration am 13. September in Berlin neu zu bewerten.
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