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Gerichtsbeschluss bestätigt BSW: Plakat-Verbot für Friedensdemo ist rechtswidrig

Der NRW-Landesvorstand des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 29. August 2025 (Az. 21 L 2175/25): In einer Musterklage gegen die Stadt Siegburg hatte BSW-Landesvorstandsmitglied Andreas Danne eine einstweilige Anordnung erwirkt: Darin hat das Gericht die Stadt Siegburg verpflichtet, ihr Verbot der Plakatwerbung für die Friedensdemonstration am 13. September in Berlin neu zu bewerten.

Nach dieser Gerichtsentscheidung wurden solcherart Plakatierungs-Verbote in zahlreichen nordrhein-westfälischen Städten – beispielsweise auch in Oberhausen – von den Ordnungsbehörden wieder zurückgenommen.

Das BSW wurde vielerorts in NRW massiv behindert bei dem Versuch, die Demonstration unter dem Motto „Stoppt den Völkermord in Gaza! Keine Waffen in Kriegsgebiete! Frieden statt Wettrüsten!“ zu unterstützen. Anträge auf Genehmigung der Plakatierung wurden unter fadenscheinigen Gründen abgelehnt. Siegburg stützte seine Ablehnung ausschließlich auf eine lokale Plakatordnung, die Werbung für auswärtige Veranstaltungen pauschal verbietet.

„Damit wurde das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit faktisch ausgehebelt“, erklärt Danne, der die Klage eingereicht hatte. „Denn wie kann eine Kundgebung stattfinden, wenn niemand davon weiß? Es ist ein durchsichtiger Versuch, die Mobilisierung für eine politisch notwendige Kundgebung zu erschweren. Wir sind froh, dass die Justiz die Grundrechte schützt.“

Das Verwaltungsgericht Köln bescheinigte der Stadt Siegburg in seinem Beschluss, dass ihre Plakatsatzung im entscheidenden Teil schlicht rechtswidrig ist. Die Richter stellten fest, dass die städtische Verordnung das gesetzlich eingeräumte Ermessen unzulässig einschränkt und dem pauschalen Verbot der notwendige sachliche Bezug zum Straßenrecht fehlt. Für das Stadtbild, so das Gericht, mache es keinen Unterschied, ob ein Plakat für eine Veranstaltung in Siegburg oder Berlin wirbt.

Das BSW sieht in diesem Vorgehen ein systematisches Muster, da auch andere Kommunen wie Oberhausen, Gelsenkirchen und Düren ähnlich argumentierten, um Protest gegen Waffenlieferungen und Aufrüstung zu unterdrücken.

In den Tagen nach dem Urteil haben unter anderem die Ordnungsämter der Städte Siegburg und Oberhausen dem BSW die Plakatierung für die Friedenskundgebung genehmigt.

Zur Friedenskundgebung: Ein breites überparteiliches Bündnis ruft zur Großkundgebung am 13. September 2025 am Brandenburger Tor in Berlin auf. Sie wird von zahlreichen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens unterstützt, darunter Sahra Wagenknecht, Peter Maffay, Bausa, Massiv, Dieter Hallervorden und Gabriele Krone-Schmalz.

Das Beitragbild ist ein Beispielbbild von Sang Hyun Cho auf Pixabay.

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