Das BSW verurteilt jede Nutzung US-amerikanischer Militärbasen in Deutschland (z. B. Ramstein, Spangdahlem oder Grafenwöhr) für logistische, operative oder militärische Unterstützung eines Krieges gegen die Islamische Republik Iran als völkerrechtswidrigen Verstoß gegen die UN-Charta (Art. 2 Abs. 4: Verbot der Androhung oder Anwendung von Gewalt) und die Souveränität Deutschlands. Solche Basen dürfen nicht als Ausgangspunkt für Angriffskriege dienen, die die Zivilbevölkerung im Iran treffen und eine Eskalation im Nahen Osten fördern.

