Landesverfassungsgericht NRW gibt Organklage des BSW NRW gegen Änderung des Kommunalwahlgesetzes statt – Neues Verfahren zur Sitzberechnung verfassungswidrig
Der Verfassungsgerichtshof NRW hat heute die Organklage des BSW und vier anderer Parteien gegen das im letzten Jahr im Landtag NRW von CDU, SPD und Grünen geänderte Kommunalwahlgesetz stattgegeben. Die Gesetzesänderung sieht ein neues Sitzberechnungsverfahren vor, das die Wirkung hat, die großen bzw. größeren Parteien bei der Sitzvergabe bei den Kommunalwahlen systematisch zu bevorteilen und die kleinen bzw. kleineren Parteien bzw. Wählergruppen zu benachteiligen.
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