Das Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) ist am Dienstag [15.07.25] vom Wahlausschuss des Regionalverbands Ruhr zur Ruhrparlamentswahl zugelassen worden. Die Wahl findet am 14. September im Rahmen der NRW-Kommunalwahlen statt.
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Bündnis Sahra Wagenknecht stellt Kampagne zur Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen vor
Düsseldorf, 10. Juli 2025 – Das Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) lädt die Medien herzlich zur Vorstellung seiner Kampagne für die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen ein. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 24. Juli 2025, um 15:00 Uhr im Gewerkschaftshaus Düsseldorf statt und markiert den offiziellen Startschuss für den Kommunalwahlkampf des BSW in NRW.
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BSW tritt in Dortmund zur Kommunalwahl an
Das Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) tritt bei der Kommunalwahl 2025 in allen 41 Wahlkreisen sowie zu den12 Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund mit eigenen Kandidaten an. Dies bestätigte der Wahlausschuss des Rates in seiner heutigen Sitzung. Dafür musste das BSW als neue Partei zunächst rund 1.400 Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern im gesamten Stadtgebiet sammeln.
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Thyssenkrupp – ein Opfer falscher Politik
Thyssenkrupp, einst Symbol deutscher Industrie und Stahlmacht, steht vor dem Ausverkauf. Medien berichten von einer geplanten Umwandlung in eine Finanzholding, dem Verkauf zentraler Sparten und einem massiven Stellenabbau. Zurück bliebe ein entkernter „Rumpf-Konzern“ – ohne Zukunft und ohne industrielle Substanz.
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Ein guter Tag für die kommunale Demokratie
Landesverfassungsgericht NRW gibt Organklage des BSW NRW gegen Änderung des Kommunalwahlgesetzes statt – Neues Verfahren zur Sitzberechnung verfassungswidrig
Der Verfassungsgerichtshof NRW hat heute die Organklage des BSW und vier anderer Parteien gegen das im letzten Jahr im Landtag NRW von CDU, SPD und Grünen geänderte Kommunalwahlgesetz stattgegeben. Die Gesetzesänderung sieht ein neues Sitzberechnungsverfahren vor, das die Wirkung hat, die großen bzw. größeren Parteien bei der Sitzvergabe bei den Kommunalwahlen systematisch zu bevorteilen und die kleinen bzw. kleineren Parteien bzw. Wählergruppen zu benachteiligen.
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