GRUNDSTEUER SCHOCK – JETZT HANDELN, BEVOR ES ZU SPÄT IST!
Darum geht’s:
Die neuen Grundsteuerbescheide sorgen bei vielen Bürgern für große Verunsicherung. Steigende Belastungen treffen besonders Menschen mit mittleren und kleinen Einkommen, Rentner sowie Familien in einer Zeit ohnehin hoher Lebenshaltungskosten. Klar ist: Die Kommunen stehen unter finanziellem Druck. Gleichzeitig hat das Land NRW mit seinem Grundsteuer-Modell für erhebliche Unsicherheit und Ungleichbehandlung gesorgt. Leidtragende sind am Ende Bürger, Eigentümer und Mieter gleichermaßen. Wir brauchen deshalb eine faire, rechtssichere und sozial ausgewogene Lösung, die Wohnen bezahlbar hält und die Verantwortung nicht einseitig auf Städte und Gemeinden abwälzt.
So legen Sie Widerspruch ein:
Füllen Sie unseren Muster-Widerspruch aus. Wer die Frist verstreichen lässt, muss zahlen – auch wenn Gerichte die Steuer später für unzulässig erklären. Oft bekommen nur diejenigen ihr Geld zurück, die rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben!
Wichtiger Hinweis für Mieter:
Geben Sie diesen Flyer an Ihren Vermieter weiter und fordern Sie ihn auf, in Ihrem gemeinsamen Interesse aktiv zu werden!
So einfach geht’s:
- Drucken Sie das PDF aus. Tragen Sie Ihre persönlichen Daten und das Aktenzeichen Ihres Steuerbescheids ein. Bei Absender muss Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort sowie das Aktenzeichen/Kassenzeichen aus dem Grundsteuerbescheid drin stehen. Bei Empfänger muss die Adresse der Stadtverwaltung/Steueramts eingetragen werden.
- Unterschreiben Sie das Dokument eigenhändig.
- Senden Sie den Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des neuen Bescheids an Ihre Stadtverwaltung.
Wichtiger Hinweis zum rechtlichen Risiko:
Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung diesen Widerspruch gebührenpflichtig zurückweisen kann, wenn sie sich weigert, das Verfahren bis zu einer gerichtlichen Klärung ruhen zu lassen. In diesem Fall können Bearbeitungsgebühren (oft zwischen 20 und 50 Euro) auf Sie zukommen. Das Einreichen des Widerspruchs geschieht auf Ihr eigenes Risiko. Eine aufschiebende Wirkung hat der Widerspruch nicht – Sie müssen die geforderte Steuer zunächst fristgerecht zahlen!

