BSW - Bündnis Soziale Gerechtigkeit und Wirtschaftliche Vernunft

BSW klagt erfolgreich: Gericht bestätigt undemokratische Tendenzen

Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Rhein-Erft-Kreis eine klare Ansage erteilt: Die neun Fachausschüsse des Kreistags müssen aufgelöst und neu gebildet werden. Mit Beschluss vom 07.08.2026 Tag hat das Gericht einer einstweiligen Anordnung stattgegeben (Aktenzeichen: 4 L 1273/26), die die Gruppe des BSW im Kreistag beantragt hatte. Damit bestätigt das Gericht, dass die bisherige Zusammensetzung der Ausschüsse wesentliche und undemokratische Abweichungen vom Grundsatz der Spiegelbildlichkeit aufweist.

Nach der Kreistagswahl vom 14. September 2025 legte der Kreistag in seiner konstituierenden Sitzung die Größe der neun Fachausschüsse mehrheitlich auf jeweils 15 ordentliche Mitglieder fest. Dies geschah auf Antrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP/FW. Das BSW wehrte sich dagegen und zog vor Gericht.

Das Verwaltungsgericht Köln stellte fest: Die Entscheidung des Kreistags stellt eine wesentliche Abweichung vom Spiegelbildlichkeitsgrundsatz dar. Danach müssen Ausschüsse grundsätzlich ein verkleinertes Abbild des gesamten Kreistags sein und dessen politische Zusammensetzung widerspiegeln. Genau das ist hier nicht der Fall.

Konkret: In den Fachausschüssen verfügen die Fraktionen von CDU, FDP/FW und Die Linke gemeinsam über 8 von 15 Sitzen und damit über eine absolute Mehrheit. Im Plenum des Kreistags hingegen kommen dieselben Fraktionen nur auf 40 von 84 Sitzen – und haben dort keine Mehrheit. Diese Verschiebung der Mehrheitsverhältnisse ist laut Gericht eine wesentliche und unzulässige Abweichung.

Zudem bemängelte das Gericht, dass der Rhein-Erft-Kreis die Verkleinerung der Ausschüsse nicht nachvollziehbar dokumentiert und begründet hat. Eine nachträgliche Rechtfertigung im Gerichtsverfahren ist nicht möglich.

Die Fachausschüsse müssen aufgelöst und neu gebildet werden. Das Gericht hat jedoch keine Vorgaben dazu gemacht, welche Größe die Ausschüsse künftig haben müssen und ob das BSW darin vertreten sein wird. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.

Mit diesem Erfolg des BSW im Rhein-Erft-Kreis macht das Gericht deutlich: Demokratische Grundsätze wie die Spiegelbildlichkeit der Ausschüsse dürfen nicht ausgehebelt werden.

Das Artikelbild ist ein Beispielbild von Sang Hyun Cho auf Pixabay.