Am 4. Juli 2026 kamen die Mitglieder des BSW NRW zum Landesparteitag im Jahrhunderthaus in Bochum zusammen. Hier findest du die Beschlüsse und die Ergebnisse der Vorstandswahl.
Die Beschlüsse
Entlastung des Landesvorstands
Der Landesvorstand wurde nach dem Bericht der Rechnungsprüfer einstimmig entlastet.
Landtagswahlprogramm: Stoßrichtungsantrag Bildung
Der Stoßrichtungsantrag des Kreisverbands Oberhausen-Mülheim zum bildungspolitischen Teil des Landtagswahlprogramms wurde als Material an den Landesvorstand überwiesen, der damit das Programm weiterentwickeln soll.
Die Forderung „Schule für alle“ aus dem Antrag ist damit nicht in das Landtagswahlprogramm aufgenommen. Beschlossen wurde nur, den Antrag als Material in die weitere Beratung und Programmentwicklung einzubeziehen.
Verfahren zur Kandidatenbefragung
Das vorgeschlagene Verfahren zur Kandidatenbefragung mit Losung und Wahlurne wurde einstimmig beschlossen.
Größe und Struktur des Landesvorstands
Der neue Landesvorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Landesvorsitzenden, zwei stellvertretenden Landesvorsitzenden und neun Beisitzern. Der Gegenvorschlag, zwölf Beisitzer zu wählen, wurde abgelehnt. Die Zahl der Beisitzer steigt damit von bisher fünf auf neun.
Satzungsänderungen S1–S8
Der Parteitag hat die Satzungsänderungen S1–S8 beschlossen. Sie passen die Landessatzung an die geänderte Bundessatzung an:
- S1 – Titel der Landessatzung: Der Titel der Landessatzung wird zum 1. Oktober 2026 an den neuen Parteinamen „Bündnis Soziale Gerechtigkeit und Wirtschaftliche Vernunft“ angepasst.
- S2 – Name des Landesverbands: Auch der ausgeschriebene Name des Landesverbands Nordrhein-Westfalen folgt dem neuen Parteinamen. Die Kurzbezeichnung „BSW NRW“ bleibt.
- S3 – Mitgliedsaufnahme: Bisher konnte der Landesvorstand mit einer entsprechenden Vollmacht über die Aufnahme von Mitgliedern entscheiden. Diese Regelung entfällt. Für die Aufnahme gilt die Bundessatzung.
- S4 – Zugehörigkeit zu Kreis- und Ortsverbänden: Jedes Mitglied gehört grundsätzlich der Gliederung an seinem Hauptwohnsitz an. Mit einem Umzug ändert sich die Zugehörigkeit automatisch. Wer unabhängig vom Hauptwohnsitz in eine andere Gliederung wechseln möchte, kann das beantragen. Darüber beschließen der aufnehmende Kreisvorstand und der Landesvorstand.
- S5 – Gastmitgliedschaft: Die eigenen Regeln des Landesverbands zur Aufnahme von Gastmitgliedern und zu zusätzlichen Rechten für Gastmitglieder entfallen. Es gilt die Bundessatzung.
- S6 – Rechte und Pflichten der Mitglieder: Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sind jetzt genauer gefasst. Mitglieder haben das Recht, sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Partei zu beteiligen. Zu ihren Pflichten gehören vor allem, die Satzung zu beachten, die Grundsätze des Programms zu vertreten, bei Wahlen nicht für konkurrierende Parteien zu kandidieren und den satzungsgemäßen Beitrag zu zahlen.
- S7 – Satzungen der Gliederungen: Kreis- und Ortsverbände können sich eigene Satzungen geben. Diese dürfen der Landes- und der Bundessatzung nicht widersprechen und müssen vom Landesvorstand genehmigt werden.
- S8 – Weitere Ordnungen der Landespartei: Der Landesvorstand wird beauftragt, den neuen Parteinamen zum 1. Oktober 2026 auch in die weiteren Ordnungen der Landespartei zu übernehmen.
Der neue Landesvorstand
Gewählt wurden:
| Landesvorsitzende | Amid Rabieh Andrej Hunko |
| Stellvertretende Landesvorsitzende | Anabella Peters Eyüp Yildiz |
| Landesschatzmeister | Bartosch Lewandowski |
| Beisitzerinnen und Beisitzer | Günter Blocks Ralf Broegelmann Eva Dufhues Susanne Herhaus Kerstin Jacobs Prof. Oliver Kayser Sven Konrad Annette Stirnberg Neval Yildirim |
Mehr über die Mitglieder des Landesvorstands erfährst du auf unserer Seite Landesvorstand.
Weitere Themen
Außerdem befasste sich der Parteitag mit dem Bericht des Landesvorstands und dem Bericht der Rechnungsprüfer, sprach in erster Lesung über den Entwurf des Landtagswahlprogramms und wählte die Rechnungsprüfer sowie die Mitglieder des Landesschiedsgerichts.

